Allgemeine Information
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Sie können sich melden, wenn sie bei sich selbst oder ihrem Kind folgende Symptome, die sich negativ auf das emotionale Wohlbefinden auswirken feststellen können:
Verhaltensänderungen (Wutausbrüche, sozialer Rückzug, übermäßige Traurigkeit)
anhaltende Ängste (Bsp.: soziale Ängste)
niedriges Selbstwertgefühl
Schwierigkeiten beim Lernen oder in der Schule
Konzentrationsprobleme
anhaltende negative Gedanken
körperliche Symptome (Bauch- und Kopfschmerzen)
Schlafstörungen
Entwicklungsverzögerungen
Anhaltende Müdigkeit
Zusätzlich können sie sich Lebensveränderungen, Familien- und Beziehungsproblemen sowie bei akutem oder chronischem Stress melden. Angehörigengespräche und die Förderung der Selbstfürsorge von Bezugspersonen sind ebenfalls wichtige Gründe Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
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Die Entscheidung, ob Behandlung für Sie der richtige Weg ist, ist eine persönliche Entscheidung, und es gibt keine pauschale Antwort. Wenn jedoch emotionale Probleme ihr tägliches Leben oder das ihres Kindes erheblich beeinträchtigen, könnte es hilfreich sein, eine Behandlung in Erwägung zu ziehen. Häufige Anzeichen können anhaltende Gefühle von Angst, Traurigkeit oder Reizbarkeit sein. Weiters können Schlafstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, anhaltende Müdigkeit, sozialer Rückzug oder auch körperliche Beschwerden, Schwierigkeiten im Umgang mit Stress, Konflikte in Beziehungen und Probleme mit dem Selbstwertgefühl auftreten.
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Die erste Sitzung ist das Erstgespräch- wir lernen uns kennen und Sie erzählen mir, was Sie zu mir führt. Wir besprechen Ihre Ziele und klären organisatorische Fragen. Es geht darum, einen ersten Eindruck und eine Vertrauensbasis zu schaffen.
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Die Frequenz und Gesamtdauer der Behandlungen variiert je nach spezifischer Fragestellung. Meist ist zu Beginn einer Behandlung eine Frequenzen von ca. 1 Mal pro Woche empfohlen.
Die Gesamtdauer wird so lange wie nötig und so kurz wie möglich gehalten.
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Als klinische Psychologin arbeite ich auf Basis einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung in einem Prozess, der sich aus diagnostischen Analysen, therapeutischer Zieldefinition und der Anwendung empirisch geprüfter Methoden zusammensetzt.
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Ja, absolut. Sie sind zu nichts verpflichtet. Mein Ziel ist, dass Sie sich wohlfühlen, und ich unterstütze Sie auch dabei, eine andere Lösung zu finden, falls es bei uns nicht passt.
Organisatorisches
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Nur wenn Sie einen Kostenzuschuss beantragen wollen. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD-10 bzw. ICD-11) ist ein Kostenzuschuss pro Einheit über die Krankenkasse möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Sie vor der zweiten Einheit eine ärztliche Bestätigung einholen (keine Überweisung), welche die klinisch-psychologische Behandlung indiziert. Diese kann von einem Hausarzt oder Facharzt ausgestellt werden.
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Ja, seit 1.1.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und wird demnach von den Kassen bezuschusst. Ein Teil der Kosten kann, bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (nach ICD-10 oder ICD-11), für jede Einheit im Nachhinein von Ihrem Versicherungsträger rückerstattet werden. Voraussetzung ist eine Bestätigung des Haus- oder Facharztes.
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Sollten Sie eine Privatzahlung wünschen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich. In diesem Fall müssen Sie keine Daten an Ihren Versicherungsträger weitergeben.
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Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls muss ich Ihnen die Sitzung in Rechnung stellen, da der Platz für andere Klienten blockiert ist.
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Ich bemühe mich, Ihnen schnellstmöglich einen Platz anzubieten. Aktuelle Wartezeiten teile ich Ihnen gerne auf Anfrage mit.
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Die Bezahlung der Einheiten erfolgt über Honorarnoten. Diese können Sie entweder vor Ort in bar oder per Überweisung bezahlen. Eine Zahlung vor Ort mit Bankomatkarte ist leider nicht möglich.
Persönliche Anliegen
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Ja, alles was Sie mir erzählen, bleibt streng vertraulich. Ich unterliege der Schweigepflicht.
§ 37 Psychologengesetz bestimmt, dass Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind.
Ziel der Verschwiegenheitspflicht ist es, den Schutz des für eine erfolgreiche Behandlung unabdingbaren Vertrauensverhältnisses zwischen Klinischer PsychologIn und PatientInnen sicherzustellen.
Informationen können daher nur dann weitergegeben werden, wenn sie mich schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
Die Verschwiegenheitspflicht darf grundsätzlich nur dann gebrochen, werden, wenn das unbedingt notwendig ist, um eine akute Gefahr für Leib, Leben und Gesundheit von einer bestimmten Person abzuwenden.
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Sie müssen sich nicht vorbereiten. Bringen Sie einfach mit, was Ihnen gerade wichtig ist. Wir schaffen zusammen eine Atmosphäre, in der es leichter fällt, offen zu sein.